Aktuelles

 Liebe Patient(inn)en,

 

Unsere Sprechzeiten sehen Sie unter dem Reiter „Kontakt“ .

Der ärztliche Bereitschaftsdienst, den Sie außerhalb unserer Sprechzeiten in dringlichen Fällen unter der Telefonnummer 116 117 erreichen, ist besetzt montags, dienstags und donnerstags von 18 bis 8:00h, mittwochs und freitags von 13h bis 8:00h des Folgetages sowie sonnabends, sonntags und feiertags von 8:00h bis 8:00h.

Auch an Brückentagen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst wie an Wochenenden und Feiertagen unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar, 2024 sind das der 10.05.24 (Freitag nach Himmelfahrt – während unseres Urlaubes) und der 04.10.23 (Freitag nach dem Tag der Deutschen Einheit) sowie der 01.11.24 (Freitag nach dem Reformationstag).

In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte die 112.

 

URLAUBS- UND SCHLIEßZEITEN / FORTBILDUNGEN ETC:

 2024

06.-10.05.24 Urlaub – Vertretung vom 06.-08.05,24: Dr Kotseronis , Rathaustraße 33A, Bargteheide, Tel.: 04532-22987. Am 09.05. (Himmelfahrt) und 10.05.24 sind die notdienstlichen KV- Anlaufpraxen geöffnet , Tel 116117.

22.07.24-26.07.24 Urlaub, Vertretung Dr Kotseronis , Rathaustraße 33A, Bargteheide, Tel.: 04532-22987

21.01.24-01.11.24 Urlaub, Vertretung Dr Kotseronis , Rathaustraße 33A, Bargteheide, Tel.: 04532-22987

 

 

CORONA UND INFEKTSPRECHSTUNDE :

Ab dem 07.12.23 kann man sich bei leichten Infektionserkrankungen (Erkältung und Co) wieder telefonisch krank schreiben lassen. Voraussetzung dafür: die Patienten sind in der Praxis persönlich bekannt, die Versicherungskarte hat im laufenden Quartal vorgelegen, sonst muss eine Botenperson diese bringen, bevor die AU erstellt werden kann (Erst- AUs können auch noch bis zu drei Tagen rückdatiert werden), es handelt sich um eine Erkrankung, bei der kein schwerer Verlauf zu erwarten ist. Bei längerer AU Dauer als drei Tage möchte ich in der Regel meine Patienten zumindest einmal persönlich sehen und untersuchen. Die maximale AU Dauer per telefonischer Krankschreibung sind per Gesetz 5 Tage.

Die aktuellen Neuerungen für den Herbst Winter 2023/24 habe ich in dem Text ergänzt. Stand 07.09.23

Zum 18.09.23 erwarten wir den neuen angepassten Impfstoff Omicron XBB 1.5 . Da es leider noch keine Einzeldosen zur Verimpfung gibt, müssen wir wieder telefonisch Sammeltermine vergeben. Bitte lassen Sie sich bei uns auf de Impfliste setzen, wir rufen Sie ab dem 18.09.23 an, sobald der Impfstoff hier im Kühlschrank steht.

Die Grippeimpfung darf gleichzeitig erfolgen, wir empfehlen dieses jedoch lieber mit zeitlichem Abstand zu tätigen.

Die Impfvorgaben hier nochmal zusammengefasst:

Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung in diesem Herbst/Winter nur für die aus den Vorjahren bekannten Risikogruppen (Alter>60Jahre, Immunsupprimierte, chronisch Kranke, Angehörige aus medizinischen Berufen, Personen mit Kontakt zu besonders gefährdeten oder besonders vielen /infizierten Menschen etc.). Allen anderen werden drei Corona-„Kontakte“ (Impfungen ODER durchgemachte Infekte) empfohlen, um eine Grundimmunisierung zu besitzen. Für gesunde und immunkompetente Kinder und gesunde Jugendliche bis 18 Jahre werden gar KEINE Impfungen mehr empfohlen. 

Gehört man zu keiner der oben genannten altbekannten Gruppen, darf man sich bis auf weiteres, zunächst bis Ende Februar 2024, eine Auffrischung in diesem Herbst wünschen zu Lasten der Krankenkassen, sofern der behandelnde Arzt dieses befürwortet/für sinnvoll erachtet.

Wichtig und bindend ist, dass das letzte „immunologische Ereignis“, also der letzte Booster oder eine CoVid- Infektion, vor einer Auffrischimpfung mindestens sechs Monate her ist. Das heißt: Generell wird nach einer durchgemachten CoVid- Infektion sechs Monate danach nicht gegen CoVid geimpft.

Wir impfen weiterhin nach telefonischer Anmeldung und anschließender Terminvergabe. Eine spontane Impfung gegen Corona ist aus Planungsgründen nicht möglich, es sei denn, ein Termin wurde von jemand anderem abgesagt und wir bieten diesen sofort als Spontantermin unseren zur Impfung vorangemeldeten Patienten unserer „Impfliste“  an. Die Wartezeit für einen Impftermin von bisher einer bis max. zwei Wochenkönnen wir wegen der geringeren Nachfrage nach Impfungen zur Zeit nicht mehr garantieren, aber wir versuchen, das auch weiter so zu möglich zu machen. Ab Ende September 2023 verimpfen wir den neuen Omicron XBB 1.5. – Impfstoff von Biontech. Sollte es genug Anfragen für den  Proteinimpfstoff von Novavax („Nuvaxovid“) geben, werden wir auch dafür Termine einrichten.

Um die Informationen komplett zu machen, sei gesagt, dass die neuen Impfstoffe inzwischen auch für eine Grundimmunisierung zugelassen sind. Sprechen Sie uns an, sollten Sie zu den Spätentschlossenen
gehören und geimpft werden wollen.

Für Arztpraxen gilt ab 07.04.23  keine Maskenpflicht mehr. Wer möchte, darf natürlich weiterhin eine tragen. Um alle Patienten gegenseitig vor Ansteckung zu schützen, weisen Sie uns bitte bei Kontaktaufnahme schon am Telefon oder spätestens beim Betreten der Praxis auf akute Infektzeichen (Ekältung/Fieber/Erbrechen/Durchfall o.ä.) hin. Bitte klingeln Sie in diesem Fall beim Betreten der Praxis oben an der Tür. Dann können wir Sie in einen gesonderten Warteraum setzen. Im Infektfall ist das Tragen einer Maske und auch die Händedesinfektion in den Praxisräumen wünschenswert, weil Sie somit  für den Ansteckungsschutz Ihrer Mitmenschen sorgen. 

Coronatestungen sind nicht mehr vorgeschrieben und kein Teil der öffentlichen Versorgung mehr. Die Testzentren haben geschlossen. Wir führen in der Praxis keine Screenings- oder Bestätigungstests mehr durch, weder als Antigentest noch als PCR, letztere nur in seltenen Ausnahmefällen bei bestimmten Fragestellungen. Sollten Einrichtungen z.B. Krankenhäuser oder Altenheime Tests zum Screening verlangen, bieten diese Häuser selbst Testungen an.

Für einen positiven Coronatest ohne Begleitsymptome gibt es keine Krankschreibung mehr, da eine Isolation nicht mehr gefordert ist. Sind Sie erkrankt und haben Symptome, die Sie an der Ausübung Ihrer Arbeit hindern, werden Sie selbstverständlich krankgeschrieben ungeachtet der Ursache.

Für die Lockerung der Coronabeschränkungen und die aktuellen Regelungen schauen Sie bitte im Internet auf der Seite Schleswig-Holstein.de nach, auch auf den Seiten der STIKO oder dem Gesundheitsministerium finden Sie Auskunft.

Impfzertifikate können wir in der Praxis nicht mehr ausstellen, weil diese nicht mehr gefordert werden. Abgesehen davon will diese auch niemand mehr sehen zur Zeit, es sei denn, sie planen eine Auslandsreise. Dafür liegen allerdings von Land zu Land unterschiedliche Vorgaben vor, am besten schauen Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. In der Regel ist man mit einer Auffrischung oder teils auch schon mit der Grundimmunisierung für das Ausland ausreichend geimpft.

Und das Beste zum Schluss: es scheint, dass das Virus nun in der Bevölkerung endemisch ist, das heißt, dass das Gros der Menschen Kontakte damit hatte und eine Immunantwort aufgebaut hat. Der Verlauf ist inzwischen einem üblichen grippalen Infekt sehr ähnlich. Juchuuuhh . Die nächste Welle rollt allerdings an. Also—— bis zur nächsten Variante……. in diesem Sinne: bleiben Sie gesund!

 

 

BITTE DENKEN SIE BESONDERS IN DIESEM JAHR AUCH AN IHRE GRIPPEIMPFUNG! Durch das jahrelange Tragen der Masken ist unser Immunsystem „untrainiert“, daher ist eine Grippeimpfung gerade zu Coronazeiten sinnvoll