Aktuelles
Liebe Patient(inn)en,
Unsere Sprechzeiten sehen Sie unter dem Reiter „Kontakt“ .
Der ärztliche Bereitschaftsdienst, den Sie außerhalb unserer Sprechzeiten in dringlichen Fällen unter der Telefonnummer 116 117 erreichen, ist besetzt montags, dienstags und donnerstags von 18 bis 8:00h, mittwochs und freitags von 13h bis 8:00h des Folgetages sowie sonnabends, sonntags und feiertags von 8:00h bis 8:00h.
Auch an Brückentagen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst wie an Wochenenden und Feiertagen unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar, 2023 sind das der 19.05.23 (Freitag nach Himmelfahrt) und der 02.10.23 (Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit) sowie der 30.10.23 (Montag vor dem Reformationstag).
In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte die 112.
URLAUBS- UND SCHLIEßZEITEN / FORTBILDUNGEN ETC:
2023
10.-19.05.23
Vertreter : Dr. Kotseronis, Rathausstr 33A, Tel. 04532 22987 , Dres. Frosch/Böse, Bahnhofstr. 2, Tel. 04532 8392
28.7.-11.8.2023
Vertreter : Dr. Kotseronis, Rathausstr 33A, Tel. 04532 22987, Dr. Wismar, Jersbeker Str 12, Tel. 04532 -21180
23.10.-30.10.23
Vertreter: Dr. Wismar, Jersbeker Str 12, Tel. 04532 -21180
CORONA UND INFEKTSPRECHSTUNDE :
Für Arztpraxen gilt ab 07.04.23 keine Maskenpflicht mehr. Wer möchte, darf natürlich weiterhin eine tragen. Um alle Patienten gegenseitig vor Ansteckung zu schützen, weisen Sie uns bitte bei Kontaktaufnahme schon am Telefon oder spätestens beim Betreten der Praxis auf akute Infektzeichen (Ekältung/Fieber/Erbrechen/Durchfall o.ä.) hin. Bitte klingeln Sie in diesem Fall beim Betreten der Praxis oben an der Tür. Dann können wir Sie in einen gesonderten Warteraum setzen. Im Infektfall ist das Tragen einer Maske und auch die Händedesinfektion in den Praxisräumen wünschenswert, weil Sie somit Verantwortung für den Ansteckungsschutz Ihrer Mitmenschen sorgen.
Coronatestungen sind nicht mehr vorgeschrieben und kein Teil der öffentlichen Versorgung mehr. Die Testzentren haben geschlossen. Wir führen in der Praxis keine Screenings- oder Bestätigungstests mehr durch, weder als Antigentest noch als PCR, letztere nur in seltenen Ausnahmefällen bei bestimmten Fragestellungen. Sollten Einrichtungen z.B. Krankenhäuser oder Altenheime Tests zum Screening verlangen, bieten diese Häuser selbst Testungen an.
Für einen positiven Coronatest ohne Begleitsymptome, die einen arbeitsunfähig machen, gibt es keine Krankschreibung mehr, da eine Isolation nicht mehr gefordert ist. Sind Sie erkrankt und haben Symptome, die Sie an der Ausübung Ihrer Arbeit hindern, werden Sie selbstverständlich krankgeschrieben ungeachtet der Ursache.
Für die Lockerung der Coronabeschränkungen und die aktuellen Regelungen schauen Sie bitte im Internet auf der Seite Schleswig-Holstein.de nach, auch auf den Seiten der STIKO oder dem Gesundheitsministerium finden Sie Auskunft.
Die Erklärungen zu Coronaimpfungen und Zertifikaten lasse ich im folgenden noch stehen:
Mit einem Booster ist generell eine Auffrischimpfung der Grundimmunisierung gemeint. Die Empfehlungen der für uns richtungsweisenden und weitgehend unabhängigen STIKO haben sich nicht wesentlich geändert: Ein erster Booster/erste Auffrischung ist für alle allgemeinen Impfgruppen empfohlen. Durch einen zweiten Booster – das entspräche z.B. bei ausschließlichen Impfungen mit Corminaty/Biontech einer vierten Impfung (2 Dosen für die Grundimmunisierung, dann 3. Dosis als erste Auffrischung= erster Booster, 4. Dosis als zweite Auffrischung = zweiter Booster) – ist ein Benefit nur für bestimmte Risikogruppen erwiesen: Immunsupprimierte, Vorerkrankte, Menschen ab dem 60.Lebensjahr oder Menschen, die von Berufs wegen oder aufgrund Ihrer Wohnsituation einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Andere Gruppen scheinen nicht wesentlich zu profitieren, daher ist ein zweiter Booster nur für obige Gruppen empfohlen.
Inzwischen gibt es neue Impfstoffe, die den letzten Omikron- Varianten des Virus angepasst wurden. Daher kann nun auf Wunsch der jeweiligen Patienten ein weiterer Booster mit diesem angepassten neuen Impfstoff verimpft werden. Das entspräche einem zweiten Booster (also bei ausschließlicher Impfung mit mRNA Impfstoffen von Biontech oder Modern einer vierten Impfung) für jüngere Leute (dafür gibt es bisher allerdings keine Empfehlung der STIKO, s.o.), und für Hochbetagte und Immungeschwächte (wir interpretieren die Altersgrenze wie die meisten Kollegen mit 80 Jahren , es gibt dafür allerdings keine bindende Vorgabe) kann ebenfalls eine weitere, also dritte Boosterung gegeben werden (entsprechend dem eben gegebenen Beispiel wäre das eine fünfte (!) Impfung. Wichtig und bindend ist, dass das letzte „immunologische Ereignis“, also der letzte Booster oder eine CoVid- Infektion mindestens sechs Monate her ist. Zugegebenermaßen ist dieses Thema sehr volatil und unübersichtlich, im Zweifel oder bei Unklarheiten sprechen Sie uns an, wir klären nach Möglichkeit Ihre Fragen und werden Sie sofern gewünscht zeitnah auf unsere Impfliste aufnehmen.
Generell wird nach einer durchgemachten CoVid- Infektion sechs Monate danach nicht gegen CoVid geimpft. Auf die Zählung der Boostergaben hat eine Infektion aber keinen Einfluss. Sie zählt nicht als „Auffrischung“, sondern nur als „immunologisches Ereignis“. Das liegt daran, dass nach einer Infektion der Schutz geringer zu sein scheint als nach einer CoVid- Impfung.
Die neuen an Omikron angepassten Impfstoffe sind verfügbar und werden in unserer Praxis verimpft. Es gibt keine „alten“ Impfstoffe mehr. Zur Zeit verimpfen wir BA.4-5 von Biontech.
Wir impfen weiterhin nach telefonischer Anmeldung und anschließender Terminvergabe. Eine spontane Impfung gegen Corona ist aus Planungsgründen nicht möglich, es sei denn, ein Termin wurde von jemand anderem abgesagt und wir bieten diesen sofort als Spontantermin unseren zur Impfung vorangemeldeten Patienten unserer „Impfliste“ an. Die Wartezeit für einen Impftermin von bisher einer bis max. zwei Wochen können wir wegen der geringen Nachfrage nach Impfungen zur Zeit nicht mehr garantieren. Wir versuchen, das auch weiter so zu möglich zu machen. Zur Zeit verimpfen wir weiterhin ausschließlich den an Omikron angepassten Impfstoff von Biontech BA.5. Sollte es genug Anfragen für den neu zugelassenen Proteinimpfstoff von Novavax („Nuvaxovid“) geben, werden wir auch dafür Termine einrichten.
Um die Informationen komplett zu machen, sei gesagt, dass die neuen Impfstoffe nur für Boosterungen zugelassen sind. Das heißt, etwaige Spätentschlossene können sich damit nicht die erste und zweite Dosis zur Grundimmunisierung geben lassen. Sprechen Sie uns an, sollten Sie zu diesen Spätentschlossenen gehören und geimpft werden wollen.
Impfzertifikate können wir in der Praxis nicht mehr ausstellen, weil diese nicht mehr gefordert werden. Abgesehen davon will diese auch niemand mehr sehen zur Zeit, es sei denn, sie planen eine Auslandsreise. Dafür liegen allerdings von Land zu Land unterschiedliche Vorgaben vor, am besten schauen Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. In der Regel ist man mit einer Auffrischung oder teils auch schon mit der Grundimmunisierung für das Ausland ausreichend geimpft.
Und das Beste zum Schluss: es scheint, dass das Virus nun in der Bevölkerung endemisch ist, das heißt, dass das Gros der Menschen Kontakte damit hatte und eine Immunantwort aufgebaut hat. Der Verlauf ist inzwischen einem üblichen grippalen Infekt sehr ähnlich. Juchuuuhh —— bis zur nächsten Variante……. in diesem Sinne: bleiben Sie gesund!
BITTE DENKEN SIE BESONDERS IN DIESEM JAHR AUCH AN IHRE GRIPPEIMPFUNG! Durch das jahrelange Tragen der Masken ist unser Immunsystem „untrainiert“, daher ist eine Grippeimpfung gerade zu Coronazeiten sinnvoll