Aktuelles

 Liebe Patient(inn)en,

 

Unsere Sprechzeiten sehen Sie unter dem Reiter „Kontakt“ .

Der ärztliche Bereitschaftsdienst, den Sie außerhalb unserer Sprechzeiten in dringlichen Fällen unter der Telefonnummer 116 117 erreichen, ist besetzt montags, dienstags und donnerstags von 18 bis 8:00h, mittwochs und freitags von 13h bis 8:00h des Folgetages sowie sonnabends, sonntags und feiertags von 8:00h bis 8:00h.

Auch an Brückentagen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst wie an Wochenenden und Feiertagen unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar, 2024 sind das der 10.05.24 (Freitag nach Himmelfahrt – während unseres Urlaubes) und der 04.10.23 (Freitag nach dem Tag der Deutschen Einheit) sowie der 01.11.24 (Freitag nach dem Reformationstag).

In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte die 112.

 

URLAUBS- UND SCHLIEßZEITEN / FORTBILDUNGEN ETC:

 

2024

 

22.07.-31.07.24 Urlaub, Vertretung Dr Kotseronis , Rathaustraße 33A, Bargteheide, Tel.: 04532-22987,                    Dr. Wismar, Jersbeker Str. 12, 22941 Bargteheide, Tel. 04532-21180

 

03.09.-10.09.24 geschlossen wegen Fortbildung, Vertretung  Dr.  Kotseronis , Rathaustraße 33A, Bargteheide, Tel.: 04532-22987,  Dr. Wismar, Jersbeker Str. 12, 22941 Bargteheide, Tel. 04532-21180

 

21.10.-01.11.24 Urlaub, Vertretung Dr. Kotseronis, Rathaustraße 33A, Bargteheide, Tel.: 04532-22987 und Dr Wismar, Jersbeker Str. 12, 22941 Bargteheide, Tel. 21180

 

 

 INFEKTSPRECHSTUNDE :

Ab dem 07.12.23 kann man sich bei leichten Infektionserkrankungen (Erkältung und Co) wieder telefonisch krank schreiben lassen. Voraussetzung dafür: die Patienten sind in der Praxis persönlich bekannt, die Versicherungskarte hat im laufenden Quartal vorgelegen, sonst muss eine Botenperson diese bringen, bevor die AU erstellt werden kann (Erst- AUs können auch noch bis zu drei Tagen rückdatiert werden), es handelt sich um eine Erkrankung, bei der kein schwerer Verlauf zu erwarten ist. Bei längerer AU Dauer als drei Tage möchte ich in der Regel meine Patienten zumindest einmal persönlich sehen und untersuchen. Die maximale AU Dauer per telefonischer Krankschreibung sind per Gesetz 5 Tage.

Die Möglichkeit der telefonischen AU gilt auch für Krankschreibungen zur Betreuung eines erkrankten Kindes bis zum 12. Lebensjahr (mit dem 12. Geburtstag geht dieses nicht mehr). Die Voraussetzungen sind dieselben wie oben beschrieben.

 

CORONA:

Die Impfvorgaben hier nochmal zusammengefasst:

Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung im Herbst/Winter 2023/24 nur für die aus den Vorjahren bekannten Risikogruppen (Alter>60Jahre, Immunsupprimierte, chronisch Kranke, Angehörige aus medizinischen Berufen, Personen mit Kontakt zu besonders gefährdeten oder besonders vielen /infizierten Menschen etc.). Allen anderen werden drei Corona-„Kontakte“ (Impfungen ODER durchgemachte Infekte) empfohlen, um eine Grundimmunisierung zu besitzen. Für gesunde und immunkompetente Kinder und gesunde Jugendliche bis 18 Jahre werden gar KEINE Impfungen mehr empfohlen.  Zur Zeit sehen wir wieder sehr viele Infekte, die Corona- positiv sind (es wird privat noch oft getestet, obwohl nicht mehr vorgeschrieben), die aber milder verlaufen als zuvor – das Virus ist in der Bevölkerung als gängiger Erreger eines grippalen Infektes oder einer Erkältung „angekommen“.

 

MASKENPFLICHT:

Für Arztpraxen gilt ab 07.04.23  keine Maskenpflicht mehr. Wer möchte, darf natürlich weiterhin eine tragen. Um alle Patienten gegenseitig vor Ansteckung zu schützen, weisen Sie uns bitte bei Kontaktaufnahme schon am Telefon oder spätestens beim Betreten der Praxis auf akute Infektzeichen (Ekältung/Fieber/Erbrechen/Durchfall o.ä.) hin. Bitte klingeln Sie in diesem Fall beim Betreten der Praxis oben an der Tür. Dann können wir Sie in einen gesonderten Warteraum setzen. Im Infektfall ist das Tragen einer Maske und auch die Händedesinfektion in den Praxisräumen wünschenswert, weil Sie somit  für den Ansteckungsschutz Ihrer Mitmenschen sorgen.

 

HAUSARZTVERMITTLUNGSFÄLLE SOG: HAUSARZT- ODER NOTFALLÜBERWEISUNGEN:

Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit für uns Hausärzte, dringende Fälle (wie auch schon seit jeher möglich und auch praktiziert, nur nicht extra vergütet) direkt zu einem Facharzt zu vermitteln, so dass beide beteiligten Ärzte in diesem Fall eine Vergütung für die außerplanmäßige und zeitnahe Behandlung bekommen.

Für die Vermittlung eines dringenden Falles ist es zwingende Voraussetzung, dass es eine Diagnose gibt, die diese Dringlichkeit rechtfertigt und dass der Hausarzt SELBST den Termin veranlasst, indem er mit der Facharztpraxis in Kontakt tritt. In unserer Praxissoftware ist erst nach Eintragen dieser speziellen Termin- und Behandlerdaten das Ausdrucken überhaupt erst möglich. Einen Hausarztvermittlungsfall kann sich also weder der Patient mit dem generellen Bedürfnis nach einem zeitnahen Termin noch der Facharzt mit dem Bedürfnis nach einer besseren Vergütung bei zusätzlichem Arbeitsaufkommen durch neue Patienten „wünschen“! Leider stehen wir Hausärzte jeden Tag mehrfach vor dem Problem, durch ausführliche Erklärung darlegen zu müssen, warum wir Patienten eine solche Überweisung nicht geben dürfen, die von manchen Facharztpraxen für eine einfache Terminvergabe verlangt wird, weil z.B. keine Neupatienten mehr angenommen werden. Das Einforden und Ausstellen von Hausarztvermittlungsfällen für nicht dringliche Fälle mit einer entsprechenden Diagnose ist nicht zulässig!

Das Gleiche wie für den Hausarztvermittlungsfall gilt für den TSS- Vermittlungsfall, den Erhalt eines dringlichen Termins bei einem Arzt oder Psychologen mittels eines sogenannten TSS- Vermittlungscodes, den Sie über den Hausarzt oder die Terminservicestelle der KV (Tel 116 117) erhalten können.


Was können wir alle tun, um die Versorgung wieder zu verbessern?

Als Patient können Sie im allgemeinen und im speziellen Folgendes tun, um diesen Aufstau mit Terminmangel zu verhindern: gehen Sie bei Beschwerden immer erst zu ihrem Hausarzt. Er ist genau dafür ausgebildet zu entscheiden, ob und wie schnell eine Behandlung beim Facharzt erfolgen muss und hat dann auch die Möglichkeit, sich für einen Notfalltermin oder einen Hausarztvermittlungsfall einzusetzen, wenn dieses medizinisch erforderlich ist. In unserer Praxis klappt es weiterhin – wie auch schon VOR der neuen Vergütungsregelung – sehr gut, unsere Patienten bei unseren fachärztlichen Kollegen entsprechend unterzubringen. Vieles kann aber auch schon durch den Hausarzt selbst diagnostiziert und behandelt werden und bedarf gar keiner Überweisung. Das hilft dem Patienten sofort und spart Zeit und Ressourcen.

Außerdem müssen alle Ärzte „offene Sprechstunden“ vorhalten. Auch darauf können Sie zurück greifen. Patienten mit AKUTEN STARKEN SCHMERZEN oder NOTFÄLLE dürfen nie abgewiesen werden (dazu gehört z.B. nicht der mehrere Wochen alte schmerzhafte Bandscheibenvorfall, sondern wirklich etwas akut Aufgetretenes, das als Notfall gewertet wird – starke Schmerzen sind ein medizinischer Notfall! ).

Denken Sie daran, dass wir in Deutschland immer noch eine exzellente Versorgung genießen können, auch wenn wir uns alle oft ärgern. Viele Probleme bei dem vorliegenden Mangel an Facharztterminen und auch an der Wartezeit in der Notaufnahme sind hausgemacht und liegen schlicht daran, dass die Versorgungsebene falsch ist und sich immer weiter „oben“ alles staut. Überlegen Sie sich, welche Versorgungsebene die richtige ist: Ihr Hausarzt zur nächsten Sprechstunde, die KV- Anlaufpraxis, die tägliche hausärztliche Notfallsprechstunden und Fahrdienste anbietet, oder die Notaufnahme eines Krankenhauses. Davon profitieren wir alle: als Patient, dem der Hausarzt zeitnah helfen kann, oder derjenige, der dringend zu einem Facharzt und darauf nicht mehr lange warten muss, und auch der Verunfallte in der Zentralen Notaufnahme, der dort auch nicht wegen Bagatellproblemen anderer Patienten, die auf eine andere Versorgsungsebe gehören, lange warten sollte. Die Fachärzte wären nicht mehr so überlastet und hätten mehr Kapazitäten für ihre Patienten, wenn Sie sich auf diejenigen Patienten konzentrieren könnten, die einer Behandlung durch einen Spezialisten bedürfen. Ebenso gilt das für die Ärzte im Krankenhaus. Eine weitere Ursache, die Sie als Patient nicht beeinflussen können, ist die, dass das Vergütungssystem mit den Pauschalvergütungen pro Patient und Quartal dazu verleitet, eher auf Quantität als auf Qualität in der Versorgung zu achten, um wirtschaftlich zu arbeiten. Oft sind medizinisch sinnvolle und gründliche Untersuchungen mit einem wirtschaftlichen Nachteil für den Behandler verknüpft oder schlicht gar nicht mehr umsetzbar (z.B. die früher üblichen Ohrenspülungen in der Hausarztpraxis oder auch das Nähen kleiner Wunden) – auch das sollte von der Politik wieder geändert werden, damit die Patienten wieder von jedem Arzt nach all seinen Möglichkeiten auf der jeweligen Behandlungsebene gründlich und sinnvoll behandelt und nicht einfach an die höhere Ebene weitergeschickt werden (aber das Erörtern der politischen Zusammenhänge geht hier natürlich etwas zu weit). Dafür müssen wir alle und besonders wir Ärzte uns stark machen, aber auch jederzeit an uns selbst weiterhin höchste Ansprüche an unsere eigene Versorgungsqualität stellen: Gesundheit ist für uns alle das höchste Gut!

Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Arzt oder die Kassenärztliche Vereinigung Tel 04551- 883-0 oder die Ärztekammer 04551- 833-0, um Rat oder geben Sie dort Ihre Beschwerden und Anregungen ab!

Bleiben Sie gesund und munter!

Zuletzt aktualisiert 17.07.24

 


 

BITTE DENKEN SIE BESONDERS IN DIESEM JAHR AUCH AN IHRE GRIPPEIMPFUNG! Durch das jahrelange Tragen der Masken ist unser Immunsystem „untrainiert“, daher ist eine Grippeimpfung gerade zu Coronazeiten sinnvoll